Reitabzeichen RA1
Für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 1 (RA1) ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung.
Voraussetzung für Reiter und Pferd:
- Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
- Mindestens 3 Monate im Besitz des Reitabzeichen 2
- Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang
- Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 6 Jahre alt ( bei den disziplinspezifischen Abzeichen 7 Jahre alt ) und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.
Prüfungsergebnis
Die Bewerber müssen zum Bestehen mind. die Durchschnittsnote 6,0 erreicht haben. Keine Einzelnote darf unter 5,0 sein.
Bewerber für das RA 1 Dressur müssen zum Bestehen mindestens in beiden Teilprüfungen die Note 6,0 erhalten, Bewerber für das RA 1 Springen dürfen nicht mehr als 12 Strafpunkte gemäß § 503 LPO bekommen. Auch hier muss in beiden Teilprüfungen die Note 6,0 erreicht werden.
Wiederholung der Prüfung
1. Ein nicht bestandenes Teilprüfung kann innerhalb von 12 Monaten, frühestens jedoch nach 3 Monaten, wiederholt werden.
2. Bei zweimaligem Nichtbestehen einer Teilprüfung ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Die gesamte Prüfung ist auch zu wiederholen, wenn zwei Teilprüfungen nicht bestanden wurden.
Urkunde, Abzeichen
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.
A) Reitabzeichen 1 - RA 1
1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiterprüfung Klasse M auf Kandare gemäß Aufgabenheft, einzeln geritten
2. Teilprüfung Springen
Stilspringprüfung Klasse M* mit Standardanforderungen
3. Stationsprüfungen:
Station 1)
Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse M
Station 2)
Trainingslehre (Ursache/Wirkung)
B) Reitabzeichen 1 - Dressur / RA 1 - Dressur
1. Teilprüfung Dressur
Dressurprüfung Klasse S* auf Kandare gemäß Aufgabenheft.
3. Stationsprüfungen:
Station 1)
Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der gerittenen Klasse
Station 2)
Trainingslehre (Ursache/Wirkung)
C) Reitabzeichen 1 - Springen / RA 1 - Springen
1. Teilprüfung Springen
Springprüfung Klasse S*, bewertet wie eine Stilspringprüfung
Stationsprüfungen:
Station 1)
Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der gerittenen Klasse
Station 2)
Trainingslehre (Ursache/Wirkung)